• Pressemeldungen
  • Pressebilder
  • Info
    • Über uncovr
    • PR Studie
    • Presse
    • Presstige
  • Login
    • Login
    • Neu anmelden
    • Passwort vergessen
Uncovr Newsroom
  • LIGHTBOX:  0
    • 0 Dateien in der Lightbox
  • DEU
    • Deutsch
    • English
  • Meldungen
    • PResstige
    • uncovr interview
    • uncovr
  • Media
    • Team
    • Screenshots
    • PRStudie Event
  • Über uns
    • PRStudie
    • We are hiring: PR-Praktikant
    • We are hiring: Call Agent
    • We are hiring: Key Account Manager
  • Pressekontakt
  • Newsroom uncovr

Nutzungsbedingungen

1. Allgemeine Bestimmungen
1.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von uncovr basieren auf den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Öffentlichkeitsarbeit und den Empfehlungen des Public Relations Verbandes Austria (PRVA).

1.2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von uncovr legen die Rechte und Pflichten von uncovr fest und sind integrierter Bestandteil jedes Angebots und jeder mit uncovr geschlossenen Vereinbarung. Änderungen zu diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.

1.3. Mit der Auftragserteilung hat der Auftraggeber diese Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen und akzeptiert.

2. Umfang und Gültigkeit
Alle Aufträge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von uncovr schriftlich bestätigt werden. Als rechtsverbindliche schriftliche Vereinbarungen gelten auch die in Gesprächsprotokollen festgehaltenen Beschlüsse, wenn nicht innerhalb einer Woche nach Zustellung des Gesprächsprotokolls von Seiten des Auftraggebers Widerspruch erhoben wird. Abänderungen von Verträgen bedürfen der Schriftform.

3. Lieferung und Liefertermin
3.1. Bei den angegebenen Lieferterminen handelt es sich grundsätzlich um Richtwerte. Aus einer Überschreitung dieser Termine erwachsen dem Auftraggeber daher auch keinerlei Rechtsansprüche. uncovr wird sich aber bemühen, die Liefertermine einzuhalten.

3.2. Wird ein fixer Liefertermin ausdrücklich vereinbart oder erfordert die besondere Natur des Auftrags zwingend die Beachtung eines festen Liefertermins, ist der Auftraggeber im Verzugsfall berechtigt, ohne Stornogebühren gemäß Punkt 6.5. entrichten zu müssen, vom Vertrag zurückzutreten. Sofern eine nachträgliche Erbringung der vereinbarten Leistungen noch möglich und sinnvoll ist, hat der Auftraggeber vor Erklärung des Rücktritts uncovr noch eine angemessene Frist zur Nachholung einzuräumen.
Tritt der Auftraggeber dann schließlich zurück, kann uncovr alle bereits erbrachten und dem Auftraggeber nützlichen Leistungen in Rechnung stellen. Über das Rücktrittsrecht hinausgehende Ansprüche des Auftraggebers aus einem Lieferverzug, insbesondere solche auf Schadenersatz, sind, soweit uncovr den Lieferverzug nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, ausgeschlossen.

3.3. Voraussetzung für die Einhaltung fester Liefertermine ist der rechtzeitige, d.h. zu den von uncovr angegebenen Terminen, Eingang aller notwendigen Unterlagen bzw. Angaben, die zur Erfüllung des Auftrages vonseiten des Auftraggebers bereitgestellt bzw. bekannt gegeben werden müssen. Lieferverzögerungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben bzw. nicht zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, sind nicht von uncovr zu vertreten und berechtigen den Auftraggeber nicht zum stornofreien Rücktritt.

4. Zahlungsbedingungen
4.1. Die Leistungen von uncovr werden, wenn nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart, nach den jeweils gültigen und dem Auftraggeber zur Kenntnis gebrachten Honorar-Richtlinien von uncovr verrechnet. Für Sonder- und Einzelprojekte, die nicht in den Honorar-Richtlinien ausgewiesen sind oder für die eine von den Honorar-Richtlinien abweichende Honorierung ausdrücklich vereinbart wird, stellt uncovr im Voraus separate Angebote einschließlich eines Kostenplanes.

4.2. Der Kostenplan kann entweder in Form eines verbindlichen Kostenvoranschlages oder in Form einer unverbindlichen Kostenschätzung ergehen. Kostenvoranschläge werden grundsätzlich nur schriftlich erstellt und enthalten einen ausdrücklichen Hinweis auf ihre Verbindlichkeit. Fehlt dieser Verbindlichkeitshinweis oder wurde der Kostenplan mündlich mitgeteilt, handelt es sich um eine unverbindliche Kostenschätzung.

4.3. Erweist sich eine beträchtliche Überschreitung einer solchen Kostenschätzung als unvermeidlich, so kann der Auftraggeber unter angemessener Vergütung der von uncovr geleisteten Arbeit vom Vertrag zurücktreten. Als beträchtliche Überschreitung gilt eine Überschreitung von mehr als 20%. uncovr ist verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich zu informieren, sobald sich eine beträchtliche Überschreitung des Kostenrahmens als unvermeidlich herausstellt.

4.4. Alle von uncovr gelegten Rechnungen werden in Euro erstellt und sind sofort nach Fakturenerhalt und ohne jeden Abzug zahlbar. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtbetrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog.

4.5. uncovr ist berechtigt, a-conto-Zahlungen bis zu einer Höhe von 50 % des Gesamtrechnungsbetrages zu verlangen. Mehrkosten und Spesen des Geldverkehrs (Wechselspesen, ...) gehen stets zu Lasten des Auftraggebers. Tritt Zahlungsverzug ein, so werden Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß verrechnet.

4.6. Bei Nichteinhaltung der zwischen dem Auftraggeber und uncovr vereinbarten Zahlungsbedingungen ist uncovr berechtigt, die Arbeit an allen Aufträgen so lange einzustellen, bis der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Dies gilt auch für Aufträge, bei denen ausdrücklich eine fixe Lieferzeit vereinbart wurde. Durch die, durch die Verletzung der Zahlungsverpflichtungen begründete Einstellung der Arbeit durch uncovr, erwachsen einerseits dem Auftraggeber keinerlei Rechtsansprüche, andererseits wird uncovr in seinen Rechten in keiner Weise präjudiziert.

5. Verrechnung von Fremdleistungen
5.1. Für die Verrechnung von Fremdleistungen wie Druck, Foto-, Satz-, Litho- und Reprokosten, Raummieten, technische Ausrüstung, Referentenhonorare Gastautorenhonorare, Unterhaltungsprogramm bei Veranstaltungen sowie Spesen (Mengenkopien, Bewirtung, Botendienste, Porti, Telefon-, Telefax- Kosten im Überlandverkehr, etc.) bestehen grundsätzlich zwei Möglichkeiten. Erstens: Die Fremdkosten werden dem Auftraggeber direkt verrechnet. Oder zweitens: Die Rechnungs- und Zahlungsabwicklung erfolgt über uncovr. In diesem Falle wird aufgrund des damit verbundenen administrativen und zeitlichen Aufwandes eine Gebühr von 15 % des jeweiligen Rechnungsbetrages verrechnet. Davon ausgenommen sind Media-Kosten, deren Verrechnung gesondert vereinbart wird.

5.2. Fahrtkosten werden entweder in der Höhe des amtlichen Kilometergeldes oder in der Höhe der ÖBB-Fahrtkosten (Business-Reisen, 1. Klasse) in Rechnung gestellt. Übernachtungsspesen werden entweder nach fixen Sätzen oder laut Hotelrechnung weiterverrechnet. Bei Reisen von Mitarbeitern von uncovr Austria werden zusätzlich zu den Spesen die Wegzeiten mit einem halben Stundensatz in Rechnung gestellt.

6. Gewährleistung
6.1. uncovr Austria GmbH verpflichtet sich, die übertragenen Aufgaben mit fachlicher und kaufmännischer Sorgfalt nach bestem Wissen und unter Beachtung der allgemein anerkannten Grundsätze des Kommunikationswesens durchzuführen. uncovr hat die rechtliche Zulässigkeit sowie die fachliche und ethische Vertretbarkeit der Kommunikationsmaßnahmen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu prüfen. Eine Haftung von uncovr für die Verletzung fremder geistiger Eigentumsrechte besteht nur dann, wenn uncovr vom Bestand dieser Rechte wusste bzw. wissen musste. Im Falle einer Verurteilung des Auftraggebers wegen eines Verstoßes gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften ist ein Regress gegen uncovr ausgeschlossen.

6.2. uncovr gewährleistet die ordnungsgemäße Durchführung der in Auftrag gegebenen Leistungen. Mängelrügen sind unverzüglich nach Erbringung der vereinbarten Leistungen geltend zu machen.
Mängel müssen vom Auftraggeber in hinreichender Form schriftlich erläutert und nachgewiesen werden.

6.3. Zur Mängelbeseitigung hat der Auftraggeber uncovr eine angemessene Frist zu geben. Verweigert er dieses, so ist uncovr von der Mängelhaftung befreit. Werden die Mängel innerhalb der angemessenen Frist von uncovr behoben, besteht seitens des Auftraggebers kein Anspruch auf Preisminderung. Bei unwesentlichen Mängeln, besteht weder ein Rücktritts- noch ein Minderungsrecht. Verbesserungen oder Ersatzleistungen sind ausschließlich von uncovr durchzuführen. Gewährleistungsansprüche berechtigen den Auftraggeber nicht zur Zurückhaltung vereinbarter Zahlungen oder zur Aufrechnung.

6.4. Ist die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen aufgrund höherer Gewalt, das ist der Eintritt unvorhersehbarer Ereignisse, die die Erledigung entscheidend behindern, unmöglich geworden, wird uncovr den Auftraggeber davon unverzüglich benachrichtigen. In diesem Fall sind sowohl der Auftraggeber als auch uncovr berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. uncovr kann in diesem Fall dem Auftraggeber bloß die bereits getätigten Aufwendungen und erbrachten Leistungen in Rechnung stellen.

6.5. In allen übrigen Fällen ist ein Rücktritt des Auftraggebers vom Vertrag oder von Teilen desselben nur mit schriftlich erteilter Zustimmung von uncovr möglich. uncovr kann die Zustimmung zum Rücktritt vom Vertrag von der Bezahlung einer Stornogebühr in Höhe von 25 % der vertraglichen Honorarsumme abhängig machen. Wurden bereits Aufwendungen getätigt und Leistungen erbracht, werden diese dem Auftraggeber in Rechnung gestellt und die Stornogebühr erstreckt sich auf den Rest der Honorarsumme.

7. Schadenersatz
7.1. uncovr haftet für alle durch von uncovr oder seine Mitarbeiter grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführten Schäden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Sofern nicht gesetzlich anders zwingend vorgeschrieben, sind alle Schadensersatzansprüche mit der Höhe des Rechnungsbetrages begrenzt.

8. Präsentation
8.1. uncovr verrechnet grundsätzlich für die Präsentation ein Honorar. Wurde über die Höhe des Honorars keine eigene Vereinbarung geschlossen, wird das Honorar auf der Grundlage, der in den Honorar-Richtlinien für die Erstellung von Konzepten festgelegten Sätze berechnet.

8.2. Bei Auftragserteilung wird das für die Präsentation verrechnete Honorar von der Gesamtauftragssumme in Abzug gebracht.

9. Nutzungsrechte
Auf welche Art, mit welchen Mitteln sowie innerhalb welcher Grenzen die geistigen Eigentumsrechte von uncovr vom Auftraggeber benutzt werden dürfen, bestimmen die getroffenen Vereinbarungen. Jede über die vertraglich vereinbarte Verwendung dieser Rechte hinausgehende Nutzung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von uncovr.

10. Geheimhaltung
uncovr verpflichtet sich, seine Beschäftigten oder andere mit der Durchführung beauftragter Personen zur Wahrung aller anvertrauten Geschäftsgeheimnisse.

11. Gerichtsstand
Zur Entscheidung sämtlicher Streitigkeiten aus dem zwischen uncovr und dem Auftraggeber geschlossenen Vertrag, einschließlich eines Rechtsstreites über sein Bestehen oder Nichtbestehen, gilt, ohne Rücksicht auf den Streitwert, das nach dem Sitz von uncovr zuständige Gericht als vereinbart. uncovr ist es freigestellt, den Auftraggeber auch bei einem anderen, sachlich zuständigen Gericht zu belangen.

??cookieinfo_popup.titel??

??cookieinfo_popup.text??

  • Meldungen /
  • uncovr
  • Text
  • Bilder
  • Videos

Wenn Bilder bewegen – uncovr führt hinter die Kulissen des World Press Photo 2019 mit Preisträger John Moore

Uncovr_39
Dateigröße: | .
| |

©
Uncovr_39 © Rachele Moriggi

Pressemeldung, 13.09.2019 uncovr, der Originalquellendienst für Medien und Journalisten, lud am 06. September 2019 anlässlich der World-Press-Photo-Ausstellung in Kooperation mit WestLicht – Schauplatz für Fotografie zahlreiche KommunikationspraktikerInnen zu einem exklusiven PreOpening mit John Moore ein. Der Pulitzer-Preisträger und leitende Fotograf für Getty Images, der dieses Jahr von der World Press Foundation mit dem Award für das Pressefoto des Jahres 2019 ausgezeichnet wurde, präsentierte spannende Einblicke in seine Arbeit und erzählte von der Entstehung und Bedeutung seines Gewinnerfotos. In einem uncovr gewährten Interview offenbart John Moore die Hintergründe seines Werdegangs sowie die zahlreichen Kontroversen und Perspektiven zu seinem Gewinnerfoto.

Unter knapp 80.000 Einreichungen für das beste Foto des Jahres konnte sich Moore mit seinem im Juni 2018 an der US-Grenze in Texas aufgenommenen Foto als Gewinner durchsetzen. Sein Bild “Crying Girl” zeigt ein kleines Mädchen, welches zu weinen begonnen hatte, nachdem es gemeinsam mit seiner Mutter von US-Beamten aufgegriffen wurde. Zu der Entstehung des Bildes erklärt Moore: “Es war ein äußerst emotionaler Moment, der nicht sehr lange dauerte. Ich glaube, ich habe sechs Bilder von dieser Szene. Ich wusste, dass dieses Bild ein wichtiges Bild war, aber ich wusste nicht, wie wichtig es tatsächlich noch werden würde.”

Das Bild ging um die Welt und löste eine zunehmende Auseinandersetzung mit der politischen Bedeutung des Bildes aus. Es war das erste Foto oder die erste Serie von Bildern, die der Senior Staff Fotograf gemacht hatte, die die neue Null-Toleranz-Politik an der US-Grenze verdeutlichte. “Wir Fotojournalisten arbeiten sehr hart daran, die Öffentlichkeit darüber aufzuklären, was auf der Welt passiert. Manchmal gelingt uns das und manchmal gelingt es uns sogar mehr, als wir dachten. In diesem Fall wurde dieses Bild zum Synonym für eine visuelle Darstellung der Null-Toleranz-Politik in den USA. Es gab keine Bilder, um diese Politik realistisch darzustellen. Und wenn dieses Bild diese Politik in den Augen der Leser in irgendeiner Weise verdeutlicht, dann denke ich, dass es seine Aufgabe erfüllt hat.”, sagt John Moore zur Bedeutung seines Bildes.

Im Rahmen der Ausstellung gab es zudem spannende Vorträge von Sanne Schim van der Loeff, Kuratorin der World Press Photo Foundation aus Amsterdam sowie auch von Rebekka Reuter, der Chefkuratorin vom WestLicht. Die Anwesenden bekamen von den beiden Kuratorinnen einen verlockenden Überblick über die Ausstellung, durch welche sie anschließend von Fabian Knierim, Kurator WestLicht und Eva Mühlbacher, Kunstvermittlung WestLicht geführt werden konnten.

An dem exklusiven PreOpening der World Press Photo Ausstellung 2019 nahmen 100 geladene Gäste aus der Medien- und PR-Branche teil. Zu den Gästen zählten unter anderem Barbara Riedl (IKEA), Magdalena Kerschbaumer (Swarovski), Saskia Wallner (Ketchum Publico), Mario Pricken (Bestselletautor "Kribbeln im Kopf"), Florian Laszlo (OBSERVER), Hans-Georg Mayer (Milestones in Communications - PR), Katrin Sigl (Red Bull Media House), Tim Tom Norden (Action Painting Artist), Eva Maria Hartlieb (Rote Nasen), Elise Ryba-Willander (skills group), Ursula Renner (currycom communications), Katharina Holzinger (FEEI), Kathrin Stoiser (Ecker & Partner), Gunda Elena Eisner (REWE Touristik) sowie zahlreiche weitere Kommunikatonsexperten aus der PR-Btranche teil.

Das vollständige Interview mit dem World-Press-Photo-Preisträger John Moore finden Sie hier.
Seite drucken Link mailen
#uncovr
 ÜBER UNCOVR
 
uncovr ist der weltweit erste Originalquellendienst für Medien und Journalisten zur Recherche von Presseinhalten.  uncovr durchsucht die Pressewebseiten, Newsrooms und Pressemailings tausender Unternehmen, PR-Agenturen und Nachrichtendienste und stellt die Inhalte zentral auf uncovr.com bereit. Medien und Journalisten können Presseinhalte direkt in tausenden Quellen recherchieren, die aktuellsten Meldungen als Newsstream abrufen und Unternehmen und Inhalten folgen. Zentral, auf einer einzigen Plattform.
 
Die Aufnahme in den uncovr Suchindex ist kostenlos und erfolgt via Newsroom Monitoring (Snippets mit Verweis auf die Originalquelle) oder E-Mail Publising (gesamtes Pressemailing im Original).  uncovr wurde am 20. November 2017 gestartet. Der Suchindex erfasst aktuell über 30.000 Newsrooms von Unternehmen, Agenturen und Pressediensten mit über 1 Million Presseinhalten aus dem deutschrachigen Raum und liefert bis zu 1.500 neue Pressemeldungen täglich. 
 
Link: www.uncovr.com
 
Zur Meldungsübersicht
Allen Meldungen folgen

Pressemappe

Gesamte Meldung als .ZIP

Pressetext 3621 Zeichen

Pressetext als .TXT Pressetext kopieren

Bilder (9)

Uncovr_39
Uncovr_39
4 865 x 3 267 © Rachele Moriggi
Dateigröße: 2,6 MB | .jpg
| | Alle Größen
Uncovr_39
Uncovr_39

© Rachele Moriggi
Uncovr_37
Uncovr_37
3 359 x 5 039 © Rachele Moriggi
Dateigröße: 2,1 MB | .jpg
| | Alle Größen
Uncovr_37
Uncovr_37

© Rachele Moriggi
Uncovr_20
Uncovr_20
5 184 x 3 456 © Rachele Moriggi
Dateigröße: 3 MB | .jpg
| | Alle Größen
Uncovr_20
Uncovr_20

© Rachele Moriggi
Uncovr_33
Uncovr_33
5 184 x 3 456 © Rachele Moriggi
Dateigröße: 3 MB | .jpg
| | Alle Größen
Uncovr_33
Uncovr_33

© Rachele Moriggi
Uncovr_31
Uncovr_31
5 184 x 3 456 © Rachele Moriggi
Dateigröße: 3,2 MB | .jpg
| | Alle Größen
Uncovr_31
Uncovr_31

© Rachele Moriggi
Uncovr_30
Uncovr_30
5 184 x 3 456 © Rachele Moriggi
Dateigröße: 2,5 MB | .jpg
| | Alle Größen
Uncovr_30
Uncovr_30

© Rachele Moriggi
Uncovr_27
Uncovr_27
5 184 x 3 456 © Rachele Moriggi
Dateigröße: 3,2 MB | .jpg
| | Alle Größen
Uncovr_27
Uncovr_27

© Rachele Moriggi
Uncovr_28
Uncovr_28
5 184 x 3 456 © Rachele Moriggi
Dateigröße: 3,2 MB | .jpg
| | Alle Größen
Uncovr_28
Uncovr_28

© Rachele Moriggi
Uncover_38
Uncover_38
5 184 x 3 456 © Rachele Moriggi
Dateigröße: 3,1 MB | .jpg
| | Alle Größen
Uncover_38
Uncover_38

© Rachele Moriggi
Weitere anzeigen

Videos (1)

  • Yoga Video
    Yoga Video
    | | 16,1 MB ©
    Dateigröße: 16,1 MB | .mp4
    |
    Yoga Video
    ©


Zum Thema

  • 06.09.2019
    World Press Photo Award Gewinner John Moore über die Entstehung des Pressefotos des Jahres 2019

Presse­kontakt

Danijela Tanasic

BA Danijela Tanasic
Account Manager
T: +43 (0)1 361 66 77 14
E: dt@uncovr.com
W: www.daswunderwerk.com

Uncovr_28

Uncovr_28 (. jpg )

© Rachele Moriggi
Maße Größe
5184 x 3456 3,2 MB
1200 x 800 178,1 KB
600 x 400 63,6 KB
x Loading
Sofort downloaden
In die Lightbox legen
Uncovr_39
Uncovr_39
2,6 MB .jpg © Rachele Moriggi
Uncovr_37
Uncovr_37
2,1 MB .jpg © Rachele Moriggi
Uncovr_20
Uncovr_20
3 MB .jpg © Rachele Moriggi
Uncovr_33
Uncovr_33
3 MB .jpg © Rachele Moriggi
Uncovr_31
Uncovr_31
3,2 MB .jpg © Rachele Moriggi
Uncovr_30
Uncovr_30
2,5 MB .jpg © Rachele Moriggi
Uncovr_27
Uncovr_27
3,2 MB .jpg © Rachele Moriggi
Uncover_38
Uncover_38
3,1 MB .jpg © Rachele Moriggi
Yoga Video

Yoga Video (.mp4)

©
16,1 MB
Sofort downloaden
In die Lightbox legen
Dateigröße: 16,1 MB | .mp4
|
Yoga Video
©

Presse­verteiler
Sie wollen aktuelle Medienmitteilungen von uncovr automatisch per E-Mail erhalten? Dann tragen Sie einfach Ihre Daten in unseren Presseverteiler ein:

Anmelden
uncovr Originalquellendienst
Neubaugasse 4/7-9
1070 Wien
Austria
 
Mag. Bernhard J. Seikmann 
Gründer & CEO
T: (0)1 361 66 77 14
E: bs@uncovr.com
W: www.uncovr.com

AGBs
Datenschutzerklärung
Impressum
Diese Seite verwendet Cookies. Ich stimme der Verwendung von Cookies zu bzw. erteile die Zustimmung durch die weitere Nutzung der Website.. Weitere Informationen finde ich in der Datenschutzerklärung.
Cookie Details
Dies ist eine Übersicht aller eingesetzten Cookies.
Zurück