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Nutzungsbedingungen

1. Allgemeine Bestimmungen
1.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von uncovr basieren auf den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Öffentlichkeitsarbeit und den Empfehlungen des Public Relations Verbandes Austria (PRVA).

1.2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von uncovr legen die Rechte und Pflichten von uncovr fest und sind integrierter Bestandteil jedes Angebots und jeder mit uncovr geschlossenen Vereinbarung. Änderungen zu diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.

1.3. Mit der Auftragserteilung hat der Auftraggeber diese Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen und akzeptiert.

2. Umfang und Gültigkeit
Alle Aufträge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von uncovr schriftlich bestätigt werden. Als rechtsverbindliche schriftliche Vereinbarungen gelten auch die in Gesprächsprotokollen festgehaltenen Beschlüsse, wenn nicht innerhalb einer Woche nach Zustellung des Gesprächsprotokolls von Seiten des Auftraggebers Widerspruch erhoben wird. Abänderungen von Verträgen bedürfen der Schriftform.

3. Lieferung und Liefertermin
3.1. Bei den angegebenen Lieferterminen handelt es sich grundsätzlich um Richtwerte. Aus einer Überschreitung dieser Termine erwachsen dem Auftraggeber daher auch keinerlei Rechtsansprüche. uncovr wird sich aber bemühen, die Liefertermine einzuhalten.

3.2. Wird ein fixer Liefertermin ausdrücklich vereinbart oder erfordert die besondere Natur des Auftrags zwingend die Beachtung eines festen Liefertermins, ist der Auftraggeber im Verzugsfall berechtigt, ohne Stornogebühren gemäß Punkt 6.5. entrichten zu müssen, vom Vertrag zurückzutreten. Sofern eine nachträgliche Erbringung der vereinbarten Leistungen noch möglich und sinnvoll ist, hat der Auftraggeber vor Erklärung des Rücktritts uncovr noch eine angemessene Frist zur Nachholung einzuräumen.
Tritt der Auftraggeber dann schließlich zurück, kann uncovr alle bereits erbrachten und dem Auftraggeber nützlichen Leistungen in Rechnung stellen. Über das Rücktrittsrecht hinausgehende Ansprüche des Auftraggebers aus einem Lieferverzug, insbesondere solche auf Schadenersatz, sind, soweit uncovr den Lieferverzug nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, ausgeschlossen.

3.3. Voraussetzung für die Einhaltung fester Liefertermine ist der rechtzeitige, d.h. zu den von uncovr angegebenen Terminen, Eingang aller notwendigen Unterlagen bzw. Angaben, die zur Erfüllung des Auftrages vonseiten des Auftraggebers bereitgestellt bzw. bekannt gegeben werden müssen. Lieferverzögerungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben bzw. nicht zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, sind nicht von uncovr zu vertreten und berechtigen den Auftraggeber nicht zum stornofreien Rücktritt.

4. Zahlungsbedingungen
4.1. Die Leistungen von uncovr werden, wenn nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart, nach den jeweils gültigen und dem Auftraggeber zur Kenntnis gebrachten Honorar-Richtlinien von uncovr verrechnet. Für Sonder- und Einzelprojekte, die nicht in den Honorar-Richtlinien ausgewiesen sind oder für die eine von den Honorar-Richtlinien abweichende Honorierung ausdrücklich vereinbart wird, stellt uncovr im Voraus separate Angebote einschließlich eines Kostenplanes.

4.2. Der Kostenplan kann entweder in Form eines verbindlichen Kostenvoranschlages oder in Form einer unverbindlichen Kostenschätzung ergehen. Kostenvoranschläge werden grundsätzlich nur schriftlich erstellt und enthalten einen ausdrücklichen Hinweis auf ihre Verbindlichkeit. Fehlt dieser Verbindlichkeitshinweis oder wurde der Kostenplan mündlich mitgeteilt, handelt es sich um eine unverbindliche Kostenschätzung.

4.3. Erweist sich eine beträchtliche Überschreitung einer solchen Kostenschätzung als unvermeidlich, so kann der Auftraggeber unter angemessener Vergütung der von uncovr geleisteten Arbeit vom Vertrag zurücktreten. Als beträchtliche Überschreitung gilt eine Überschreitung von mehr als 20%. uncovr ist verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich zu informieren, sobald sich eine beträchtliche Überschreitung des Kostenrahmens als unvermeidlich herausstellt.

4.4. Alle von uncovr gelegten Rechnungen werden in Euro erstellt und sind sofort nach Fakturenerhalt und ohne jeden Abzug zahlbar. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtbetrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog.

4.5. uncovr ist berechtigt, a-conto-Zahlungen bis zu einer Höhe von 50 % des Gesamtrechnungsbetrages zu verlangen. Mehrkosten und Spesen des Geldverkehrs (Wechselspesen, ...) gehen stets zu Lasten des Auftraggebers. Tritt Zahlungsverzug ein, so werden Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß verrechnet.

4.6. Bei Nichteinhaltung der zwischen dem Auftraggeber und uncovr vereinbarten Zahlungsbedingungen ist uncovr berechtigt, die Arbeit an allen Aufträgen so lange einzustellen, bis der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Dies gilt auch für Aufträge, bei denen ausdrücklich eine fixe Lieferzeit vereinbart wurde. Durch die, durch die Verletzung der Zahlungsverpflichtungen begründete Einstellung der Arbeit durch uncovr, erwachsen einerseits dem Auftraggeber keinerlei Rechtsansprüche, andererseits wird uncovr in seinen Rechten in keiner Weise präjudiziert.

5. Verrechnung von Fremdleistungen
5.1. Für die Verrechnung von Fremdleistungen wie Druck, Foto-, Satz-, Litho- und Reprokosten, Raummieten, technische Ausrüstung, Referentenhonorare Gastautorenhonorare, Unterhaltungsprogramm bei Veranstaltungen sowie Spesen (Mengenkopien, Bewirtung, Botendienste, Porti, Telefon-, Telefax- Kosten im Überlandverkehr, etc.) bestehen grundsätzlich zwei Möglichkeiten. Erstens: Die Fremdkosten werden dem Auftraggeber direkt verrechnet. Oder zweitens: Die Rechnungs- und Zahlungsabwicklung erfolgt über uncovr. In diesem Falle wird aufgrund des damit verbundenen administrativen und zeitlichen Aufwandes eine Gebühr von 15 % des jeweiligen Rechnungsbetrages verrechnet. Davon ausgenommen sind Media-Kosten, deren Verrechnung gesondert vereinbart wird.

5.2. Fahrtkosten werden entweder in der Höhe des amtlichen Kilometergeldes oder in der Höhe der ÖBB-Fahrtkosten (Business-Reisen, 1. Klasse) in Rechnung gestellt. Übernachtungsspesen werden entweder nach fixen Sätzen oder laut Hotelrechnung weiterverrechnet. Bei Reisen von Mitarbeitern von uncovr Austria werden zusätzlich zu den Spesen die Wegzeiten mit einem halben Stundensatz in Rechnung gestellt.

6. Gewährleistung
6.1. uncovr Austria GmbH verpflichtet sich, die übertragenen Aufgaben mit fachlicher und kaufmännischer Sorgfalt nach bestem Wissen und unter Beachtung der allgemein anerkannten Grundsätze des Kommunikationswesens durchzuführen. uncovr hat die rechtliche Zulässigkeit sowie die fachliche und ethische Vertretbarkeit der Kommunikationsmaßnahmen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu prüfen. Eine Haftung von uncovr für die Verletzung fremder geistiger Eigentumsrechte besteht nur dann, wenn uncovr vom Bestand dieser Rechte wusste bzw. wissen musste. Im Falle einer Verurteilung des Auftraggebers wegen eines Verstoßes gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften ist ein Regress gegen uncovr ausgeschlossen.

6.2. uncovr gewährleistet die ordnungsgemäße Durchführung der in Auftrag gegebenen Leistungen. Mängelrügen sind unverzüglich nach Erbringung der vereinbarten Leistungen geltend zu machen.
Mängel müssen vom Auftraggeber in hinreichender Form schriftlich erläutert und nachgewiesen werden.

6.3. Zur Mängelbeseitigung hat der Auftraggeber uncovr eine angemessene Frist zu geben. Verweigert er dieses, so ist uncovr von der Mängelhaftung befreit. Werden die Mängel innerhalb der angemessenen Frist von uncovr behoben, besteht seitens des Auftraggebers kein Anspruch auf Preisminderung. Bei unwesentlichen Mängeln, besteht weder ein Rücktritts- noch ein Minderungsrecht. Verbesserungen oder Ersatzleistungen sind ausschließlich von uncovr durchzuführen. Gewährleistungsansprüche berechtigen den Auftraggeber nicht zur Zurückhaltung vereinbarter Zahlungen oder zur Aufrechnung.

6.4. Ist die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen aufgrund höherer Gewalt, das ist der Eintritt unvorhersehbarer Ereignisse, die die Erledigung entscheidend behindern, unmöglich geworden, wird uncovr den Auftraggeber davon unverzüglich benachrichtigen. In diesem Fall sind sowohl der Auftraggeber als auch uncovr berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. uncovr kann in diesem Fall dem Auftraggeber bloß die bereits getätigten Aufwendungen und erbrachten Leistungen in Rechnung stellen.

6.5. In allen übrigen Fällen ist ein Rücktritt des Auftraggebers vom Vertrag oder von Teilen desselben nur mit schriftlich erteilter Zustimmung von uncovr möglich. uncovr kann die Zustimmung zum Rücktritt vom Vertrag von der Bezahlung einer Stornogebühr in Höhe von 25 % der vertraglichen Honorarsumme abhängig machen. Wurden bereits Aufwendungen getätigt und Leistungen erbracht, werden diese dem Auftraggeber in Rechnung gestellt und die Stornogebühr erstreckt sich auf den Rest der Honorarsumme.

7. Schadenersatz
7.1. uncovr haftet für alle durch von uncovr oder seine Mitarbeiter grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführten Schäden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Sofern nicht gesetzlich anders zwingend vorgeschrieben, sind alle Schadensersatzansprüche mit der Höhe des Rechnungsbetrages begrenzt.

8. Präsentation
8.1. uncovr verrechnet grundsätzlich für die Präsentation ein Honorar. Wurde über die Höhe des Honorars keine eigene Vereinbarung geschlossen, wird das Honorar auf der Grundlage, der in den Honorar-Richtlinien für die Erstellung von Konzepten festgelegten Sätze berechnet.

8.2. Bei Auftragserteilung wird das für die Präsentation verrechnete Honorar von der Gesamtauftragssumme in Abzug gebracht.

9. Nutzungsrechte
Auf welche Art, mit welchen Mitteln sowie innerhalb welcher Grenzen die geistigen Eigentumsrechte von uncovr vom Auftraggeber benutzt werden dürfen, bestimmen die getroffenen Vereinbarungen. Jede über die vertraglich vereinbarte Verwendung dieser Rechte hinausgehende Nutzung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von uncovr.

10. Geheimhaltung
uncovr verpflichtet sich, seine Beschäftigten oder andere mit der Durchführung beauftragter Personen zur Wahrung aller anvertrauten Geschäftsgeheimnisse.

11. Gerichtsstand
Zur Entscheidung sämtlicher Streitigkeiten aus dem zwischen uncovr und dem Auftraggeber geschlossenen Vertrag, einschließlich eines Rechtsstreites über sein Bestehen oder Nichtbestehen, gilt, ohne Rücksicht auf den Streitwert, das nach dem Sitz von uncovr zuständige Gericht als vereinbart. uncovr ist es freigestellt, den Auftraggeber auch bei einem anderen, sachlich zuständigen Gericht zu belangen.

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Startup-Festival Bits & Pretzels bietet innovativen Medienservice

uncovr unterstütz das Startup-Festival “Bits & Pretzels 2018” mit einem innovativen Medienservice
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uncovr unterstütz das Startup-Festival “Bits & Pretzels 2018” mit einem innovativen Medienservice © Screenshot: WUNDERWERK // Foto: ZDF/BEN KNABE

Das österreichische Startup “uncovr” unterstützt als Netzwerkpartner das diesjährige Startup-Festival “Bits & Pretzels” und präsentiert mit dem “bits18 Newsroom Hub” eine Innovation für die Medienberichterstatter. Der eigens für das Festival entwickelte Newsroom Hub stellt Journalisten Presseaussendungen von über einhundert an der Messe teilnehmenden Startups aus aller Welt auf einer Plattform bereit.

Pressemeldung, 29.09.2018
Das österreichische Startup “uncovr” unterstützt als Netzwerkpartner das diesjährige Startup-Festival “Bits & Pretzels” und präsentiert mit dem “bits18 Newsroom Hub” eine Innovation für die Medienberichterstatter. Der eigens für das Festival entwickelte Newsroom Hub stellt Journalisten Presseaussendungen von über einhundert an der Messe teilnehmenden Startups aus aller Welt auf einer Plattform bereit. 
 
Am Sonntag startet das Münchner Startup-Festival “Bits & Pretzels” mit der sechsten Auflage der hochkarätigen Networking-Veranstaltung. An drei Messetagen werden mehr als 5000 interessierte Besucher erwartet, darunter Gründer, Investoren und nicht zuletzt Medien, Journalisten und Blogger, die nach den neuesten Geschäftsideen und Startup-Trends Ausschau halten. Schließlich ist es auch das erklärte Ziel der Bits & Pretzels-Organisatoren, die Startup-Szene sichtbar zu machen und eine lebendige Plattform für die Akteure zu bieten.
 
Innovation für Medien und Journalisten
 
Das österreichische Medienstartup “uncovr” wurde in diesem Jahr neben Szenegrößen wie DealMatrix, Frauenhofer Ventures, Talent Garden und Axel Springer Ventures zum Netzwerk Partner ernannt und unterstützt die Gründermesse mit einem neuen Medienservice: Dem “bits18 Newsroom Hub”. Über den eigens für das Festival erstellten Newsroom Hub erhalten Journalisten und Blogger Zugang zu allen Pressemeldungen von den bei der Messe vertretenen Startups, sowie von dem mit zahlreichen hochkarätigen Speakern gespickten Festival selbst.
 
Presseinhalte von über 100 internationalen Startups
 
Bereits zum Start können unter der URL bist18.uncovr.com die Presseinhalte von über 100 Startups abgerufen werden. Die regionale Herkunft der am Festival teilnehmenden Startups reicht von Deutschland, Österreich, Schweiz, Luxemburg, Dänemark, Finnland, Rumänien, Bulgarien, Lettland, Spanien, England, Israel bis in die Vereinigten Staaten.
 
“Dieser Ansatz, den wir auf der Bits 18 erstmals präsentieren, könnte in Zukunft für viele Messen, Kongresse, Foren und Branchen-Events interessant werden”, sagt uncovr-Gründer und Geschäftsführer Bernhard Seikmann und hofft, den Medien und Journalisten die Recherche nach Presseinhalten zu erleichtern und die redaktionelle Berichterstattung zu fördern. Die Veröffentlichung von Originaltextnachrichten spielt nicht nur im weltweiten Nachrichtenfluss eine wichtige Rolle, sondern gewinnt auch vor dem Hintergrund von Investor Relations und Employer Branding besonders bei jungen Unternehmen zunehmend an Bedeutung.
 
uncovr am zweiten Tag der Exhibition
 
Während der bits18 Newsroom Hub über das gesamte dreitägige Festival abrufbar sein wird, ist uncovr am Montag den 1. Oktober 2018 selbst Teil der diesjährigen Bits & Pretzels Exhibition. Dabei stellt das Team rund um Gründer Bernhard Seikmann die Suchmaschine, mit deren Hilfe Medien und Journalisten Presseinhalte in tausenden Quellen recherchieren können, persönlich vor. Das uncovr Team freut sich auf Stand 12 erste Einblicke in den neuen Medienservice geben zu dürfen.
 
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#uncovr
 ÜBER UNCOVR
 
uncovr ist der weltweit erste Originalquellendienst für Medien und Journalisten zur Recherche von Presseinhalten.  uncovr durchsucht die Pressewebseiten, Newsrooms und Pressemailings tausender Unternehmen, PR-Agenturen und Nachrichtendienste und stellt die Inhalte zentral auf uncovr.com bereit. Medien und Journalisten können Presseinhalte direkt in tausenden Quellen recherchieren, die aktuellsten Meldungen als Newsstream abrufen und Unternehmen und Inhalten folgen. Zentral, auf einer einzigen Plattform.
 
Die Aufnahme in den uncovr Suchindex ist kostenlos und erfolgt via Newsroom Monitoring (Snippets mit Verweis auf die Originalquelle) oder E-Mail Publising (gesamtes Pressemailing im Original).  uncovr wurde am 20. November 2017 gestartet. Der Suchindex erfasst aktuell über 30.000 Newsrooms von Unternehmen, Agenturen und Pressediensten mit über 1 Million Presseinhalten aus dem deutschrachigen Raum und liefert bis zu 1.500 neue Pressemeldungen täglich. 
 
Link: www.uncovr.com
 
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uncovr unterstütz das Startup-Festival “Bits & Pretzels 2018” mit einem innovativen Medienservice
uncovr unterstütz das Startup-Festival “Bits & Pretzels 2018” mit einem innovativen Medienservice
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uncovr unterstütz das Startup-Festival “Bits & Pretzels 2018” mit einem innovativen Medienservice
uncovr unterstütz das Startup-Festival “Bits & Pretzels 2018” mit einem innovativen Medienservice

Das österreichische Startup “uncovr” unterstützt als Netzwerkpartner das diesjährige Startup-Festival “Bits & Pretzels” und präsentiert mit dem “bits18 Newsroom Hub” eine Innovation für die Medienberichterstatter. Der eigens für das Festival entwickelte Newsroom Hub stellt Journalisten Presseaussendungen von über einhundert an der Messe teilnehmenden Startups aus aller Welt auf einer Plattform bereit.

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Bernhard J. Seikmann (Pressekontakt)
Mag. Bernhard J. Seikmann 
WUNDERWERK Online GmbH
 
T: +43 (0)1 361 66 77 14
M: +43 676 544 66 39
E: bs@wunderwerk.at
W: www.daswunderwerk.com
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