• Pressemeldungen
  • Pressebilder
  • Info
    • Über uncovr
    • PR Studie
    • Presse
    • Presstige
  • Login
    • Login
    • Neu anmelden
    • Passwort vergessen
Uncovr Newsroom
  • LIGHTBOX:  0
    • 0 Dateien in der Lightbox
  • DEU
    • Deutsch
    • English
  • Meldungen
    • uncovrPResstige
    • uncovrTalk
    • uncovr
  • Media
    • Team
    • Screenshots
    • PRStudie Event
  • Über uns
    • PRStudie
    • We are hiring: PR-Praktikant
    • We are hiring: Call Agent
    • We are hiring: Key Account Manager
  • Pressekontakt
  • Newsroom uncovr

Nutzungsbedingungen

1. Allgemeine Bestimmungen
1.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von uncovr basieren auf den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Öffentlichkeitsarbeit und den Empfehlungen des Public Relations Verbandes Austria (PRVA).

1.2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von uncovr legen die Rechte und Pflichten von uncovr fest und sind integrierter Bestandteil jedes Angebots und jeder mit uncovr geschlossenen Vereinbarung. Änderungen zu diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.

1.3. Mit der Auftragserteilung hat der Auftraggeber diese Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen und akzeptiert.

2. Umfang und Gültigkeit
Alle Aufträge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von uncovr schriftlich bestätigt werden. Als rechtsverbindliche schriftliche Vereinbarungen gelten auch die in Gesprächsprotokollen festgehaltenen Beschlüsse, wenn nicht innerhalb einer Woche nach Zustellung des Gesprächsprotokolls von Seiten des Auftraggebers Widerspruch erhoben wird. Abänderungen von Verträgen bedürfen der Schriftform.

3. Lieferung und Liefertermin
3.1. Bei den angegebenen Lieferterminen handelt es sich grundsätzlich um Richtwerte. Aus einer Überschreitung dieser Termine erwachsen dem Auftraggeber daher auch keinerlei Rechtsansprüche. uncovr wird sich aber bemühen, die Liefertermine einzuhalten.

3.2. Wird ein fixer Liefertermin ausdrücklich vereinbart oder erfordert die besondere Natur des Auftrags zwingend die Beachtung eines festen Liefertermins, ist der Auftraggeber im Verzugsfall berechtigt, ohne Stornogebühren gemäß Punkt 6.5. entrichten zu müssen, vom Vertrag zurückzutreten. Sofern eine nachträgliche Erbringung der vereinbarten Leistungen noch möglich und sinnvoll ist, hat der Auftraggeber vor Erklärung des Rücktritts uncovr noch eine angemessene Frist zur Nachholung einzuräumen.
Tritt der Auftraggeber dann schließlich zurück, kann uncovr alle bereits erbrachten und dem Auftraggeber nützlichen Leistungen in Rechnung stellen. Über das Rücktrittsrecht hinausgehende Ansprüche des Auftraggebers aus einem Lieferverzug, insbesondere solche auf Schadenersatz, sind, soweit uncovr den Lieferverzug nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, ausgeschlossen.

3.3. Voraussetzung für die Einhaltung fester Liefertermine ist der rechtzeitige, d.h. zu den von uncovr angegebenen Terminen, Eingang aller notwendigen Unterlagen bzw. Angaben, die zur Erfüllung des Auftrages vonseiten des Auftraggebers bereitgestellt bzw. bekannt gegeben werden müssen. Lieferverzögerungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben bzw. nicht zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, sind nicht von uncovr zu vertreten und berechtigen den Auftraggeber nicht zum stornofreien Rücktritt.

4. Zahlungsbedingungen
4.1. Die Leistungen von uncovr werden, wenn nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart, nach den jeweils gültigen und dem Auftraggeber zur Kenntnis gebrachten Honorar-Richtlinien von uncovr verrechnet. Für Sonder- und Einzelprojekte, die nicht in den Honorar-Richtlinien ausgewiesen sind oder für die eine von den Honorar-Richtlinien abweichende Honorierung ausdrücklich vereinbart wird, stellt uncovr im Voraus separate Angebote einschließlich eines Kostenplanes.

4.2. Der Kostenplan kann entweder in Form eines verbindlichen Kostenvoranschlages oder in Form einer unverbindlichen Kostenschätzung ergehen. Kostenvoranschläge werden grundsätzlich nur schriftlich erstellt und enthalten einen ausdrücklichen Hinweis auf ihre Verbindlichkeit. Fehlt dieser Verbindlichkeitshinweis oder wurde der Kostenplan mündlich mitgeteilt, handelt es sich um eine unverbindliche Kostenschätzung.

4.3. Erweist sich eine beträchtliche Überschreitung einer solchen Kostenschätzung als unvermeidlich, so kann der Auftraggeber unter angemessener Vergütung der von uncovr geleisteten Arbeit vom Vertrag zurücktreten. Als beträchtliche Überschreitung gilt eine Überschreitung von mehr als 20%. uncovr ist verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich zu informieren, sobald sich eine beträchtliche Überschreitung des Kostenrahmens als unvermeidlich herausstellt.

4.4. Alle von uncovr gelegten Rechnungen werden in Euro erstellt und sind sofort nach Fakturenerhalt und ohne jeden Abzug zahlbar. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtbetrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog.

4.5. uncovr ist berechtigt, a-conto-Zahlungen bis zu einer Höhe von 50 % des Gesamtrechnungsbetrages zu verlangen. Mehrkosten und Spesen des Geldverkehrs (Wechselspesen, ...) gehen stets zu Lasten des Auftraggebers. Tritt Zahlungsverzug ein, so werden Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß verrechnet.

4.6. Bei Nichteinhaltung der zwischen dem Auftraggeber und uncovr vereinbarten Zahlungsbedingungen ist uncovr berechtigt, die Arbeit an allen Aufträgen so lange einzustellen, bis der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Dies gilt auch für Aufträge, bei denen ausdrücklich eine fixe Lieferzeit vereinbart wurde. Durch die, durch die Verletzung der Zahlungsverpflichtungen begründete Einstellung der Arbeit durch uncovr, erwachsen einerseits dem Auftraggeber keinerlei Rechtsansprüche, andererseits wird uncovr in seinen Rechten in keiner Weise präjudiziert.

5. Verrechnung von Fremdleistungen
5.1. Für die Verrechnung von Fremdleistungen wie Druck, Foto-, Satz-, Litho- und Reprokosten, Raummieten, technische Ausrüstung, Referentenhonorare Gastautorenhonorare, Unterhaltungsprogramm bei Veranstaltungen sowie Spesen (Mengenkopien, Bewirtung, Botendienste, Porti, Telefon-, Telefax- Kosten im Überlandverkehr, etc.) bestehen grundsätzlich zwei Möglichkeiten. Erstens: Die Fremdkosten werden dem Auftraggeber direkt verrechnet. Oder zweitens: Die Rechnungs- und Zahlungsabwicklung erfolgt über uncovr. In diesem Falle wird aufgrund des damit verbundenen administrativen und zeitlichen Aufwandes eine Gebühr von 15 % des jeweiligen Rechnungsbetrages verrechnet. Davon ausgenommen sind Media-Kosten, deren Verrechnung gesondert vereinbart wird.

5.2. Fahrtkosten werden entweder in der Höhe des amtlichen Kilometergeldes oder in der Höhe der ÖBB-Fahrtkosten (Business-Reisen, 1. Klasse) in Rechnung gestellt. Übernachtungsspesen werden entweder nach fixen Sätzen oder laut Hotelrechnung weiterverrechnet. Bei Reisen von Mitarbeitern von uncovr Austria werden zusätzlich zu den Spesen die Wegzeiten mit einem halben Stundensatz in Rechnung gestellt.

6. Gewährleistung
6.1. uncovr Austria GmbH verpflichtet sich, die übertragenen Aufgaben mit fachlicher und kaufmännischer Sorgfalt nach bestem Wissen und unter Beachtung der allgemein anerkannten Grundsätze des Kommunikationswesens durchzuführen. uncovr hat die rechtliche Zulässigkeit sowie die fachliche und ethische Vertretbarkeit der Kommunikationsmaßnahmen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu prüfen. Eine Haftung von uncovr für die Verletzung fremder geistiger Eigentumsrechte besteht nur dann, wenn uncovr vom Bestand dieser Rechte wusste bzw. wissen musste. Im Falle einer Verurteilung des Auftraggebers wegen eines Verstoßes gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften ist ein Regress gegen uncovr ausgeschlossen.

6.2. uncovr gewährleistet die ordnungsgemäße Durchführung der in Auftrag gegebenen Leistungen. Mängelrügen sind unverzüglich nach Erbringung der vereinbarten Leistungen geltend zu machen.
Mängel müssen vom Auftraggeber in hinreichender Form schriftlich erläutert und nachgewiesen werden.

6.3. Zur Mängelbeseitigung hat der Auftraggeber uncovr eine angemessene Frist zu geben. Verweigert er dieses, so ist uncovr von der Mängelhaftung befreit. Werden die Mängel innerhalb der angemessenen Frist von uncovr behoben, besteht seitens des Auftraggebers kein Anspruch auf Preisminderung. Bei unwesentlichen Mängeln, besteht weder ein Rücktritts- noch ein Minderungsrecht. Verbesserungen oder Ersatzleistungen sind ausschließlich von uncovr durchzuführen. Gewährleistungsansprüche berechtigen den Auftraggeber nicht zur Zurückhaltung vereinbarter Zahlungen oder zur Aufrechnung.

6.4. Ist die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen aufgrund höherer Gewalt, das ist der Eintritt unvorhersehbarer Ereignisse, die die Erledigung entscheidend behindern, unmöglich geworden, wird uncovr den Auftraggeber davon unverzüglich benachrichtigen. In diesem Fall sind sowohl der Auftraggeber als auch uncovr berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. uncovr kann in diesem Fall dem Auftraggeber bloß die bereits getätigten Aufwendungen und erbrachten Leistungen in Rechnung stellen.

6.5. In allen übrigen Fällen ist ein Rücktritt des Auftraggebers vom Vertrag oder von Teilen desselben nur mit schriftlich erteilter Zustimmung von uncovr möglich. uncovr kann die Zustimmung zum Rücktritt vom Vertrag von der Bezahlung einer Stornogebühr in Höhe von 25 % der vertraglichen Honorarsumme abhängig machen. Wurden bereits Aufwendungen getätigt und Leistungen erbracht, werden diese dem Auftraggeber in Rechnung gestellt und die Stornogebühr erstreckt sich auf den Rest der Honorarsumme.

7. Schadenersatz
7.1. uncovr haftet für alle durch von uncovr oder seine Mitarbeiter grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführten Schäden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Sofern nicht gesetzlich anders zwingend vorgeschrieben, sind alle Schadensersatzansprüche mit der Höhe des Rechnungsbetrages begrenzt.

8. Präsentation
8.1. uncovr verrechnet grundsätzlich für die Präsentation ein Honorar. Wurde über die Höhe des Honorars keine eigene Vereinbarung geschlossen, wird das Honorar auf der Grundlage, der in den Honorar-Richtlinien für die Erstellung von Konzepten festgelegten Sätze berechnet.

8.2. Bei Auftragserteilung wird das für die Präsentation verrechnete Honorar von der Gesamtauftragssumme in Abzug gebracht.

9. Nutzungsrechte
Auf welche Art, mit welchen Mitteln sowie innerhalb welcher Grenzen die geistigen Eigentumsrechte von uncovr vom Auftraggeber benutzt werden dürfen, bestimmen die getroffenen Vereinbarungen. Jede über die vertraglich vereinbarte Verwendung dieser Rechte hinausgehende Nutzung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von uncovr.

10. Geheimhaltung
uncovr verpflichtet sich, seine Beschäftigten oder andere mit der Durchführung beauftragter Personen zur Wahrung aller anvertrauten Geschäftsgeheimnisse.

11. Gerichtsstand
Zur Entscheidung sämtlicher Streitigkeiten aus dem zwischen uncovr und dem Auftraggeber geschlossenen Vertrag, einschließlich eines Rechtsstreites über sein Bestehen oder Nichtbestehen, gilt, ohne Rücksicht auf den Streitwert, das nach dem Sitz von uncovr zuständige Gericht als vereinbart. uncovr ist es freigestellt, den Auftraggeber auch bei einem anderen, sachlich zuständigen Gericht zu belangen.

??cookieinfo_popup.titel??

??cookieinfo_popup.text??

  • Meldungen /
  • uncovr
  • Text
  • Bilder

Studie "PR & Journalismus" presented by uncovr zeigt brisante Ergebnisse

uncovr-PR-Praxis-Public-Relations
Dateigröße: | .
| |

©
uncovr-PR-Praxis-Public-Relations

Pressemeldung, 13.06.2019
Die mit dem “Franz-Bogner-Wissenschaftspreis für PR” prämierte Studie “PR & Journalismus” von Mathias Hadwiger gewährt spannende Einblicke in die Sichtweisen von Journalisten und PR-Fachleuten. Die gesammelten Studienergebnisse sind nun auf dem Originalquellendienst uncovr.com online abrufbar.
 
Unter dem Titel “Guter Journalismus, böse PR” wurde am Mittwoch, den 12. Juni 2019 im Presseclub Concordia die Studie zum Thema “PR & Journalismus - Untersuchung eines umstrittenen Verhältnisses zweier Berufsgruppen in Österreich anhand wechselseitiger Einschätzungen des Selbst- und Fremdbildes” präsentiert. Ein prominent besetztes Podium mit Jürgen Hofer (HORIZONT), Melanie Wallner (Putz & Stingl), Franko Petri (Licht für die Welt) und Bernhard Seikmann (uncovr) diskutierten mit Autor Mathias Hadwiger die Ergebnisse.
 
PR-Studie mit einzigartigem Ansatz
 
Ziel der Studie war es, das vieldiskutierte und nicht immer ganz einfache Verhältnis aus dem Blickwinkel österreichischer Journalisten und PR-Praktiker zu ergründen. Dazu wurden erstmals in einer Studie auch die gegenseitigen Sichtweisen der beiden Berufsgruppen erfasst, wie Journalisten und PR-Praktiker ihr Gegenüber in diesem komplizierten Verhältnis wahrnehmen und einschätzen. 
 
“Obwohl das Verhältnis von PR und Journalismus zu einem der meist untersuchten Felder der PR-Forschung zählt, gab es im deutschsprachigen Raum keine Untersuchung, die mit einer Befragung beider Berufsgruppen das wechselseitige Verhältnis von PR und Journalismus beleuchtet.” begründet Autor Mathias Hadwiger die Themenwahl seiner Arbeit und streicht damit den einzigartigen Ansatz hervor.
 
Um diesem Forschungsinteresse nachzukommen, wurde die empirische quantitative Onlinebefragung eingesetzt. In beiden Berufsgruppen wurden hierzu jeweils mehr als einhundert berufstätige Personen befragt. 
 
Arbeitszeit sinkt, Arbeitsdruck steigt
 
Die Auswertungsergebnisse offenbaren, dass sowohl im Journalismus als auch in den Public Relations teilweise eklatante Unstimmigkeiten in der Selbst- und Fremdbildwahrnehmung vorliegen. Die abgegebenen Beurteilungen der beiden Berufsgruppen zeigen ferner auf, dass sowohl JournalistInnen als auch PR-Tätige die viel thematisierten Veränderungen im gegenseitigen Macht- und Kräfteverhältnis als existent anerkennen. 
 
Journalisten beurteilten Fragen zu Arbeitszeit, Arbeitsdruck, beruflicher Sicherheit sowie zu den beruflichen Aufstiegschancen weitaus negativer, als dies die PR-Berufstätigen getan haben. Die empirische Untersuchung zeigt, dass die Journalisten ihre eigene Berufssituation weitaus pessimistischer beurteilten als die PR-Praktiker. Konträr dazu wurden die bereits pessimistischen Eigenbeurteilungen der Journalisten in der Fremdeinschätzung durch die PR-Tätigen noch übertroffen. 
 
Arbeit der Journalisten und der PR-Praktiker rücken zusammen
 
"Die Ergebnisse zeigen, dass Journalisten und PR-Praktiker vielfach im gleichen Boot sitzen. Beide produzieren Inhalte als Multiplikatoren. Wichtig ist, dass auch die Inhalte der PR journalistischen Kriterien genügen." bringt Franko Petri, Pressesprecher von Licht für die Welt, die Wichtigkeit von Zusammenarbeit und Qualität auf den Punkt.
 
Sowohl Journalisten als auch PR-Leute sehen die Zusammenarbeit von PR und Journalismus als für beide wichtig. PR-Informationen sind gut aufbereitet und zuverlässig, bieten gute Anregung für Themen, sind aber aus Sicht der Journalisten nicht unverzichtbar. Die Zusammenarbeit schätzen beide Parteien als partnerschaftlich. 
 
„Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass die Arbeit der Journalisten und der PR-Praktiker weiter zusammenrückt. Wir bemerken ein stärkeres, produktives Miteinander – und dass der Fokus des Informationstransports gemeinsam verfolgt wird”, kommentiert Melanie Wallner, PR Leiterin und Putz & Stingl Gesellschafterin die Ergebnisse und ergänzt: “Auch wenn speziell PR-Agenturen natürlich meist auf Basis von Kundenwünschen agieren, sehen Journalisten auch, laut Studie, die Wichtigkeit der PR für beispielsweise strategische Entwicklung von Unternehmen“.
 
PR-Leuten fehlt Objektivität, Journalisten suchen vor allem das Negative
 
Kritisch wurde von den Journalisten angemerkt, PR-Leute informieren nur über die positiven Seiten ihrer Organisation und nicht objektiv, verwechseln Information und Werbung und wollen die Meinung von Journalisten beeinflussen. Selbst die Frage “PR-Leute lügen auch manchmal” erhielt einen hohen Zustimmungswert.
 
Laut der Meinung beider Berufsgruppen geht es Journalisten im Beruf vornehmlich darum, komplexe Sachverhalte zu erklären und das Publikum möglichst neutral und präzise zu informieren. Die PR sieht Journalisten mitunter aber auch kritisch, demnach suchen Journalisten vor allem das Negative/die Schlagzeile und seien nur auf die “sexy story” aus. 
 
Einfluss der PR auf Journalismus nimmt zu
 
Die Zusammenarbeit von PR und Journalismus ist für beide Berufsgruppen wichtig und sehen das Verhältnis zwischen einander als partnerschaftlich. Sowohl Journalisten als auch PR-Leute sehen aber einen zunehmenden Einfluss der PR und die Grenzen zwischen redaktionellen und werblichen Inhalte zusehends verschwimmen. So ersetzt PR-Material zunehmend journalistische Beiträge. 
 
“Der wachsende ökonomische Druck geht nicht nur mit dem Zwang zur Rationalisierung und Effizienzsteigerung einher, der Markt benötigt auch neue Erlösmodelle. Die Suche der Medien nach Einnahmen und der Drang der PR nach Berichterstattung bilden einen gemeinsamen Nenner, der auf der Hand liegt. Das Modell dafür muss aber erst gefunden werden”, kommentiert Bernhard Seikmann, Gründer von uncovr, die gegenwärtige Entwicklung zu bezahlter Berichterstattung.
 
 
Gesammelte Ergebnisse online abrufbar
 
Obwohl die Studie bereits 2018 veröffentlicht und mit dem ersten Platz des Franz-Bogner-Wissenschaftspreises-für-PR ausgezeichnet wurde, blieb die Studie der Branche nahezu unbemerkt. Die Ergebnisse wurden nun vom Originalquellendienst uncovr visuell aufbereitet und sind gesammelt auf uncovr.com öffentlich abrufbar. 
 
Seite drucken Link mailen
#uncovr
 ÜBER UNCOVR
 
uncovr ist der weltweit erste Originalquellendienst für Medien und Journalisten zur Recherche von Presseinhalten.  uncovr durchsucht die Pressewebseiten, Newsrooms und Pressemailings tausender Unternehmen, PR-Agenturen und Nachrichtendienste und stellt die Inhalte zentral auf uncovr.com bereit. Medien und Journalisten können Presseinhalte direkt in tausenden Quellen recherchieren, die aktuellsten Meldungen als Newsstream abrufen und Unternehmen und Inhalten folgen. Zentral, auf einer einzigen Plattform.
 
Die Aufnahme in den uncovr Suchindex ist kostenlos und erfolgt via Newsroom Monitoring (Snippets mit Verweis auf die Originalquelle) oder E-Mail Publising (gesamtes Pressemailing im Original).  uncovr wurde am 20. November 2017 gestartet. Der Suchindex erfasst aktuell über 30.000 Newsrooms von Unternehmen, Agenturen und Pressediensten mit über 1 Million Presseinhalten aus dem deutschrachigen Raum und liefert bis zu 1.500 neue Pressemeldungen täglich. 
 
Link: www.uncovr.com
 
Zur Meldungsübersicht
Allen Meldungen folgen

Pressemappe

Gesamte Meldung als .ZIP

Pressetext 6080 Zeichen

Pressetext als .TXT Pressetext kopieren

Bilder (13)

uncovr-PR-Praxis-Public-Relations
uncovr-PR-Praxis-Public-Relations
1 280 x 582 ©
Dateigröße: 800,9 KB | .jpg
| | Alle Größen
uncovr-PR-Praxis-Public-Relations
uncovr-PR-Praxis-Public-Relations

©
Vergleich der Geschlechterstruktur
Vergleich der Geschlechterstruktur
1 366 x 768 © uncovrc.com / Mathias Hadwiger
Dateigröße: 67,1 KB | .png
| | Alle Größen
Vergleich der Geschlechterstruktur
Vergleich der Geschlechterstruktur

Ein direkter Vergleich der Geschlechterstruktur beider Berufsgruppen zeigt, dass die PR-Stichprobe im Gegensatz zu jener der Journalisten stark frauendominiert ist. Über 70 Prozent der PR-Umfrageteilnehmer waren demzufolge weiblich. Demgegenüber ist die Stichprobe der Journalisten mit 58 Prozent klar männerdominiert.

© uncovrc.com / Mathias Hadwiger
Arbeitsdruck im Journalismus
Arbeitsdruck im Journalismus
1 366 x 768 © uncovrc.com / Mathias Hadwiger
Dateigröße: 64,2 KB | .png
| | Alle Größen
Arbeitsdruck im Journalismus
Arbeitsdruck im Journalismus

Hinsichtlich des Arbeitsdrucks waren beinahe 80 Prozent der Journalisten der negativen Meinung, dass dieser gestiegen ist. Noch dramatischer beurteilen die PR-Praktiker die Situation im Journalismus hinsichtlich des Arbeitsdrucks. Während fast 80 Prozent der Journalisten der Ansicht waren, dass der Arbeitsdruck im Journalismus gestiegen ist, sind es unter den PR-Vertretern beinahe 100 Prozent. Über 98 Prozent der PR-Vertreter sind so der Überzeugung, dass der Arbeitsdruck im Journalismus zugenommen hat.

© uncovrc.com / Mathias Hadwiger
Berufliche Sicherheit im Journalismus
Berufliche Sicherheit im Journalismus
1 366 x 768 © uncovrc.com / Mathias Hadwiger
Dateigröße: 64,5 KB | .png
| | Alle Größen
Berufliche Sicherheit im Journalismus
Berufliche Sicherheit im Journalismus

Einen schlechten Wert erteilten die Journalisten der Sicherheit in ihrem Beruf. Mehr als zwei Drittel der Journalisten gaben demnach an, dass die berufliche Sicherheit im Job in der Vergangenheit gesunken ist. PR-Berufstätige stimmen hierbei mit einer erstaunlichen Mehrheit zu.

© uncovrc.com / Mathias Hadwiger
Vermittlung von komplexen Sachverhalten
Vermittlung von komplexen Sachverhalten
1 366 x 768 © uncovr Originalquellendienst
Dateigröße: 64,6 KB | .png
| | Alle Größen
Vermittlung von komplexen Sachverhalten
Vermittlung von komplexen Sachverhalten

In der journalistischen Selbstbeurteilung fand die Aussage "JournalistInnen geht es im Beruf darum, komplexe Sachverhalte zu erklären und zu vermitteln" mit einem Mittelwert von 5,89 die höchste Zustimmung aus allen Aussagen. Auch die Gegenseite erkennt diese Aussage als eine wesentliche Aufgabe der Journalisten an, allerdings dennoch mit einem geringeren Wert von 5,06.

© uncovr Originalquellendienst
Geschäftsziele in der PR
Geschäftsziele in der PR
1 366 x 768 © uncovrc.com / Mathias Hadwiger
Dateigröße: 58,2 KB | .png
| | Alle Größen
Geschäftsziele in der PR
Geschäftsziele in der PR

Gegenüber den JournalistInnen finden PR-PraktikerInnen für die Aussage "PR-Berufstätige sind wichtig für die Erreichung von Geschäftszielen" mehr Zustimmung. Während JournalistInnen diese Aussage mit einem Zustimmungswert von 4,61 bewerten, bewerten die PR-PraktikerInnen diese Aussage mit einem Wert von 5,11.

© uncovrc.com / Mathias Hadwiger
Aufbereitung von PR-Informationen
Aufbereitung von PR-Informationen
1 366 x 768 © uncovrc.com / Mathias Hadwiger
Dateigröße: 65,6 KB | .png
| | Alle Größen
Aufbereitung von PR-Informationen
Aufbereitung von PR-Informationen

PR-PraktikerInnen können im Vergleich zu den JournalistInnen für die Aussage "PR-Informationen sind gut aufbereitet und zuverlässig" mehr Zustimmung finden. Während die PR-Tätigen dieses Statement mit einem Mittelwert von 4,82 positiv bewerten, stehen die JournalistInnen dieser Aussage mit einem Wert von 4,03 neutraler gegenüber.

© uncovrc.com / Mathias Hadwiger
Beieinflussung der Meinungsbildung
Beieinflussung der Meinungsbildung
1 366 x 768 © uncovrc.com / Mathias Hadwiger
Dateigröße: 65,6 KB | .png
| | Alle Größen
Beieinflussung der Meinungsbildung
Beieinflussung der Meinungsbildung

Die Aussage "PR-Berufstätige wollen die Meinungsbildung von JournalistInnen beeinflussen" erfährt mit einem Wert von 5,38 die stärkste journalistische Zustimmung. Demgegenüber stimmen die PR-Berufstätigen dieser Aussage mit einem Wert von 4,86 ebenso zu.

© uncovrc.com / Mathias Hadwiger
Objektive Information
Objektive Information
1 366 x 768 © uncovrc.com / Mathias Hadwiger
Dateigröße: 56,3 KB | .png
| | Alle Größen
Objektive Information
Objektive Information

JournalistInnen schreiben der Aussage "PR-Berufstätige wollen objektiv informieren" mit einem Wert von 2,03 die weitaus geringste Zustimmung zu. PR-Berufstätige beurteilen diese Aussage im Gegenzug mit einem Wert 3,99 neutraler.

© uncovrc.com / Mathias Hadwiger
Der Einfluss der PR auf den Journalismus
Der Einfluss der PR auf den Journalismus
1 366 x 768 © uncovrc.com / Mathias Hadwiger
Dateigröße: 65 KB | .png
| | Alle Größen
Der Einfluss der PR auf den Journalismus
Der Einfluss der PR auf den Journalismus

Die Zustimmung über einen steigenden Einfluss der PR auf den Journalismus ist unter den JournalistInnen höher. Während PR-PraktikerInnen diesbezüglich einen Wert von 4,38 angegeben haben, erkennen die JournalistInnen mit einem Zustimmungswert von 4,74 den steigenden PR-Einfluss demnach als stärker gegeben an.

© uncovrc.com / Mathias Hadwiger
Journalisten suchen das Negative
Journalisten suchen das Negative
1 366 x 768 © uncovrc.com / Mathias Hadwiger
Dateigröße: 67 KB | .png
| | Alle Größen
Journalisten suchen das Negative
Journalisten suchen das Negative

Journalisten konnten der Aussage "JournalistInnen suchen vor allem das Negative / die Schlagzeile" nicht viel abgewinnen. Der Wert von 3,57 zeigt, dass sie dieser Aussage im Gegenzug zu den PR-Berufstätigen stärker widersprachen. ÖffentlichkeitsarbeiterInnen standen dieser Aussage dagegen mit einem Wert von 4,24 positiver gegenüber.

© uncovrc.com / Mathias Hadwiger
PR verwechselt Information mit Werbung
PR verwechselt Information mit Werbung
1 366 x 768 © uncovrc.com / Mathias Hadwiger
Dateigröße: 64,6 KB | .png
| | Alle Größen
PR verwechselt Information mit Werbung
PR verwechselt Information mit Werbung

Journalisten erteilen der Aussage "PR-Leute verwechseln Information und Werbung" mit einem Wert von 4,44 eine eher hohe Zustimmung. PR-Praktiker können diesem Statement mit einem Wert von 2,9 dabei jedoch äußerst wenig abgewinnen.

© uncovrc.com / Mathias Hadwiger
PR-Leute lügen manchmal
PR-Leute lügen manchmal
1 366 x 768 © uncovrc.com / Mathias Hadwiger
Dateigröße: 58,8 KB | .png
| | Alle Größen
PR-Leute lügen manchmal
PR-Leute lügen manchmal

Im Vergleich zu den PR-PraktikerInnen weisen die Journalisten der Aussage "PR-Leute lügen auch manchmal" einen weitaus höheren Zustimmungswert von 4,79 zu. Entsprechend eines Wertes von 3,38 stimmen PR-Leute mit dieser Aussage kaum überein.

© uncovrc.com / Mathias Hadwiger
Weitere anzeigen

Zum Thema

  • 29.09.2018
    Startup-Festival Bits & Pretzels bietet innovativen Medienservice

Presse­kontakt

Bernhard J. Seikmann (Pressekontakt)
Mag. Bernhard J. Seikmann 
WUNDERWERK Online GmbH
 
T: +43 (0)1 361 66 77 14
M: +43 676 544 66 39
E: bs@wunderwerk.at
W: www.daswunderwerk.com
uncovr-PR-Praxis-Public-Relations

uncovr-PR-Praxis-Public-Relations (. jpg )

Maße Größe
1280 x 582 800,9 KB
1200 x 546 153,8 KB
600 x 273 54,9 KB
x Loading
Sofort downloaden
In die Lightbox legen
Vergleich der Geschlechterstruktur
Vergleich der Geschlechterstruktur
67,1 KB .png © uncovrc.com / Mathias Hadwiger
Arbeitsdruck im Journalismus
Arbeitsdruck im Journalismus
64,2 KB .png © uncovrc.com / Mathias Hadwiger
Berufliche Sicherheit im Journalismus
Berufliche Sicherheit im Journalismus
64,5 KB .png © uncovrc.com / Mathias Hadwiger
Vermittlung von komplexen Sachverhalten
Vermittlung von komplexen Sachverhalten
64,6 KB .png © uncovr Originalquellendienst
Geschäftsziele in der PR
Geschäftsziele in der PR
58,2 KB .png © uncovrc.com / Mathias Hadwiger
Aufbereitung von PR-Informationen
Aufbereitung von PR-Informationen
65,6 KB .png © uncovrc.com / Mathias Hadwiger
Beieinflussung der Meinungsbildung
Beieinflussung der Meinungsbildung
65,6 KB .png © uncovrc.com / Mathias Hadwiger
Objektive Information
Objektive Information
56,3 KB .png © uncovrc.com / Mathias Hadwiger
Der Einfluss der PR auf den Journalismus
Der Einfluss der PR auf den Journalismus
65 KB .png © uncovrc.com / Mathias Hadwiger
Journalisten suchen das Negative
Journalisten suchen das Negative
67 KB .png © uncovrc.com / Mathias Hadwiger
PR verwechselt Information mit Werbung
PR verwechselt Information mit Werbung
64,6 KB .png © uncovrc.com / Mathias Hadwiger
PR-Leute lügen manchmal
PR-Leute lügen manchmal
58,8 KB .png © uncovrc.com / Mathias Hadwiger
Presse­verteiler
Sie wollen aktuelle Medienmitteilungen von uncovr automatisch per E-Mail erhalten? Dann tragen Sie einfach Ihre Daten in unseren Presseverteiler ein:

Anmelden
uncovr Originalquellendienst
Neubaugasse 4/7-9
1070 Wien
Austria
 
Mag. Bernhard J. Seikmann 
Gründer & CEO
T: (0)1 361 66 77 14
E: bs@uncovr.com
W: www.uncovr.com

AGBs
Datenschutzerklärung
Impressum
Diese Seite verwendet Cookies. Ich stimme der Verwendung von Cookies zu bzw. erteile die Zustimmung durch die weitere Nutzung der Website.. Weitere Informationen finde ich in der Datenschutzerklärung.
Cookie Details
Dies ist eine Übersicht aller eingesetzten Cookies.
Zurück